Zweites Treffen des Begleitkreises zur Vorbereitung des Bürgerentscheids bezüglich Windkraft im Ranntal

In der dreistündigen Sitzung standen die grundsätzliche Projektidee sowie die planerischen Voraussetzungen im Fokus. Das Forum Energiedialog hatte zusammen mit der Gemeinde einen Vertreter des Regionalverbands Nordschwarzwald, Vertreter der EnBW und den Bürgermeister der Nachbargemeinde Kämpfelbach eingeladen.

Regionalverband Nordschwarzwald
Der Verbandsdirektor des Regionalverbands Nordschwarzwald, Herr Klein, präsentierte in seinem Vortrag die planerischen und gesetzlichen Vorgaben für die Windenergie. Seit 2020 stellt der Regionalverband den Teilregionalplan Windenergie auf, mit dem Ziel, 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie auszuweisen. Dieser soll 2025 beschlossen werden. In diesen Vorranggebieten werden Flächen für Windenergieanlagen reserviert, jedoch sind noch keine genauen Standorte festgelegt.

Die Auswahl der Flächen basiert auf verschiedenen Kriterien wie Windstärke, Abstand zu Siedlungen und Umweltverträglichkeit. Nach der Reservierung der Flächen sind die Projektentwickler für die genaue Planung eines Windparks verantwortlich. Vor dem Bau einer Windenergieanlage ist eine Genehmigung erforderlich, für die in Baden-Württemberg das jeweilige Landratsamt zuständig ist. Dabei werden zahlreiche Aspekte geprüft, beispielsweise der Schutz der Anwohnenden vor Lärmbelastung sowie Umweltbelange. Der Regionalverband identifiziert geeignete Flächen, entscheidet jedoch nicht darüber, ob dort tatsächlich gebaut wird.

Im Ranntal auf Remchinger Gemarkung (sowie auf der Gemarkung von Kämpfelbach) hat der Regionalverband jedoch keine Flächen für Windenergie vorgesehen. Zwar erfüllt das Gebiet das grundlegende Eignungskriterium hinsichtlich der Windverhältnisse (mittlere gekappte Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m²), jedoch wurde für Teile des Gebiets die strategische Umweltprüfung negativ bewertet oder gar nicht durchgeführt. Grund dafür sind zahlreiche planerische Hürden, sodass es innerhalb der Region genügend andere Flächen gibt, um die erforderlichen 1,8 Prozent der Regionsfläche auszuweisen.

Daher fehlen im Ranntal die planerischen Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen.

Herr Klein erläuterte zwei mögliche Vorgehensweisen für die betroffenen Gemeinden:
 

  1. Nach Inkrafttreten des Teilregionalplans könnte ein Änderungsverfahren innerhalb der Regionalplanung angestrebt werden, um die Flächen für Windenergie auszuweisen.
     
  2. Alternativ könnten die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung einen eigenen Flächennutzungsplan erstellen und explizit Flächen für Windenergie ausweisen.


In beiden Fällen müssten jedoch detaillierte Untersuchungen und Prüfungen – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz – belegen, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch die Windenergieanlagen entstehen. Diese Untersuchungen sind ergebnisoffen, ihre Ergebnisse jedoch entscheidend. Grundsätzlich wäre es auch möglich, noch vor Inkrafttreten des Teilregionalplans einen Antrag auf Genehmigung der Windenergieanlagen (sogenannter BImSchG-Antrag) durch den Vorhabenträger zu stellen. Aufgrund fehlender detaillierter Planungen und Umweltgutachten erscheint dies jedoch nicht realistisch.

EnBW
Herr Soukup von EnBW stellte die aktuelle Projektidee für den Windpark im Ranntal vor. Er erläuterte, dass hierzu bereits im März 2024 eine Informationsveranstaltung stattgefunden habe und dass das Projekt seitdem seitens EnBW nicht weiterverfolgt wurde, da die planerischen Grundlagen fehlen. Dennoch bestehe weiterhin Interesse an einer Umsetzung des Projekts in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Remchingen und Kämpfelbach.

Laut Herrn Soukup sei der Windpark erst ab mindestens drei Windenergieanlagen wirtschaftlich umsetzbar, jedoch könnten maximal fünf Anlagen im vorgesehenen Projektgebiet realisiert werden. Grundsätzlich halte EnBW das Gebiet nahe der Autobahn A8 und der Bundesstraße B10 für geeignet, auch weil sich die betroffenen Flächen im Besitz der Gemeinden befinden. Allerdings gebe es erhebliche Einschränkungen:
 

  • Die nördlichste Windenergieanlage (WEA 3) befindet sich in relativer Nähe zum Sperlingshof, was möglicherweise Betriebsbeschränkungen zum Schutz der Anwohnenden erforderlich macht.
     
  • Die südlichste Windenergieanlage (WEA 1) ist auf einer ehemaligen Deponie geplant, was sowohl baustatische Herausforderungen als auch Akzeptanzfragen und den Schutz der umliegenden Quellen betrifft.
     
  • Die Nähe zum FFH-Gebiet sowie die Lage im Wasserschutzgebiet stellen zusätzliche Restriktionen dar, die berücksichtigt werden müssen.


Bürgermeister Maag (Kämpfelbach)
Bürgermeister Maag aus Kämpfelbach berichtete, dass seine Gemeinde und die EnBW bereits seit längerer Zeit in diesem Projekt zusammenarbeiten. Zwischen Kämpfelbach und EnBW wurde bereits ein Vertrag über die betroffenen Flächen abgeschlossen, sodass beide Parteien vertraglich gebunden sind. Zwischen Remchingen und EnBW besteht derzeit hingegen keine vertragliche Vereinbarung.

Der Gemeinderat von Kämpfelbach hat sich bereits positiv für das Projekt ausgesprochen, weshalb dort kein Bürgerentscheid geplant ist. Bürgermeister Maag betonte, dass er es begrüßen würde, wenn sich auch die Remchinger Bürgerinnen und Bürger für das Projekt aussprechen, sodass eine gemeinsame Umsetzung möglich wird.

Er verwies auf die Präsentationen, die verdeutlicht hatten, dass ohne Windenergieanlagen auf Remchinger Gebiet der Windpark voraussichtlich nicht realisierbar wäre. Nach aktuellem Planungsstand könnten lediglich zwei Anlagen auf Kämpfelbacher Gebiet errichtet werden. Gleichzeitig unterstrich Bürgermeister Maag, dass der Schutz der Quellen oberste Priorität habe und im Zweifelsfall auf eine Anlage verzichtet werden müsse.

Gemeinsame Diskussion und weiteres Vorgehen
In der gemeinsamen Diskussion wurde deutlich, dass – falls sich Remchingen für die Nutzung der eigenen Flächen für Windenergie ausspricht – ein gemeinsames Vorgehen mit Kämpfelbach zur Änderung des Regionalplans angestrebt werden sollte. Dies hätte den Vorteil, dass zeitgleich Planungsrecht geschaffen würde und nicht zwei separate Flächennutzungsplan-Verfahren erforderlich wären.

EnBW erklärte, dass sie im Falle eines positiven Bürgerentscheids und einer vertraglichen Zusicherung der Flächen durch Remchingen bereit wären, sich an den Kosten für die notwendigen fachlichen Gutachten zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen.

Bürgermeisterin Wieland und Bürgermeister Maag brachten zudem die Möglichkeit eines gemeinsamen Poolings der Flächen ins Gespräch, sodass besonders kritische Standorte – etwa die ehemalige Deponie – möglicherweise entfallen könnten. Konkrete vertragliche Regelungen hierzu müssten jedoch zu einem späteren Zeitpunkt von den jeweiligen Gemeinderäten beschlossen werden.

Der Begleitkreis wird sich noch zwei weitere Male treffen, um im April einen Vorschlag für die Abstimmungsfrage an den Gemeinderat zu übergeben. Zudem sollen die Mitglieder des Begleitkreises als Multiplikatoren für den Entscheid wirken, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen.

Weitere Informationen unter: www.energiedialog-bw.de 

Quelle: Die Informationen und das Foto zu diesem Artikel sind den Gemeindenachrichten Nr. 12/2025 entnommen. 

Skizze eines möglichen Windparklayout zwischen Remchingen und Kämpfelbach. Quelle: Präsentationsfolien EnBW, Informationsveranstaltung am 05.03.2024
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