Gemeinderat muss Abstimmung wiederholen
Es ging bei der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni um den "Beschluss zum Absehen von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen" für die mit einem Sanierungsprojekt in Singen entstandenen Wertsteigerungen.
In der Sache bestand Einmütigkeit, dass die Erhebung von Ausgleichsbeträgen erheblich mehr Kosten als Einnahmen erzielen würde und demzufolge unterbleiben sollte.
Schwierig wurde dann die Abstimmung.
Etliche Gemeinderäte konnte an der Abstimmung wegen eines potenziellen Interessenkonflikts nicht teilnehmen. Außerdem hatten sich eine ungewöhnlich hohe Zahl Gemeinderäte für diese Sitzung u.a. urlaubsbedingt entschuldigen lassen.
Zunächst wollte der in Vertretung für die erkrankte Bürgermeisterin sitzungsleitende Bürgermeister-Stellvertreter Kurt Ebel die Abstimmung noch selbst leiten. Als potenziell von der Entscheidung betroffen, gab Ebel dann aber die Sitzungsleitung an den Fraktionssprecher der Grünen Klaus Fingerhut ab, der auch sofort die Frage nach der Beschlussfähigkeit stellte.
Bei der dann folgenden Ermittlung der Beschlussfähigkeit muss ein Fehler passiert sein. Es wurde abgestimmt. Der Verwaltungsvorschlag zum Verzicht auf die Erhebung einer Ausgleichsabgabe wurde einstimmig angenommen.
Laut Gemeindeordnung ist ein Gemeinderat "beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist". Beide Bedingungen waren nicht erfüllt.
Deshalb muss nun der scheidende Gemeinderat auf seiner letzten Sitzung am 18. Juli noch einmal in der Sache tätig werden. Dafür sieht die Gemeindeordnung vor, dass eine zweite Sitzung stattfinden muss, in der der Gemeinderat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Den für diesen Fall von der Gemeindeordnung vorgesehene besonderen Hinweis darauf hat die Verwaltung veröffentlicht
Das Quorum sollte zu schaffen sein und dann kann der von allen als vernünftig angesehene Beschluss am kommenden Donnerstag auch ordnungsgemäß gefasst werden. Man kann das als Bestätigung werten, dass im Gegensatz zu wiederholten Vorwürfen der Bürgerliste das Primat des Rechts in Verwaltung und Gemeinderat gelebt wird. Und sei es beim Eingeständnis und anschließender Behebung von Verfahrensfehlern.
jge
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